Die Elternschaft ist ein einschneidendes Erlebnis in jeder Partnerschaft und kann die Beziehung zwischen dem jungen Elternpaar belasten. Die veränderten Gewohnheiten nach der Geburt übersteht die Liebe manchmal nicht. Wenn die Beziehung nicht mehr funktioniert, muss sich das Paar überlegen, wie sie trotz Baby eine einvernehmliche Trennung bewältigen können. Aber wie sieht es mit dem Sorgerecht, dem Besuchsrecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Baby aus? Und wie kann man gemeinsames Sorgerecht nach einer Trennung beantragen?
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Gemeinsames Sorgerecht bei getrennten Eltern
Wird ein Kind ehelich geboren, so erhalten beide Elternteile automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Auch bei Paaren, die nicht verheiratet sind, kann beim zuständigen Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden. Beide Elternteile haben dann gleichermaßen Rechte und Pflichten, wie es bei Eheleuten auch ist. Wenn sich ein Paar trennt, muss das Wohl des Kindes berücksichtigt werden, im Notfall auch vor einem Richter.
Nach einer Trennung muss das gemeinsame Sorgerecht übrigens nicht extra beantragt werden. Ganz gleich ob das Paar noch verheiratet ist oder ohne Trauschein zusammen lebte, wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht durch das Jugendamt innehaben, so bleibt dies auch zunächst nach der Trennung bestehen. Ein gemeinsames Sorgerecht nach einer Scheidung musst Du also nicht extra beantragen. Es bestehen auch nach der Scheidung die gleichen Rechte und Pflichten wie in der bestehenden Partnerschaft.
Wenn die Trennung einvernehmlich war, und das Paar auch nach dem Beziehungsende zusammen das Wohl des gemeinsamen Kindes schützen, so besteht kein Grund, einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen. Einige Paare können sich auch nach der Trennung gemeinsam um das Kind kümmern, auch wenn nach einem Umzug eines Elternteils eine Entfernung zum Kind besteht. Über das Besuchsrecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und weitere Pflichten, die Sorgeberechtigte Eltern innehaben, können sich Paare auch oft ohne richterlichen Beschluss einigen.
Gemeinsames Sorgerecht nach einer Trennung
Gemeinsames Sorgerecht nach einer Scheidung bleibt also zunächst einmal bestehen, ohne das die getrennten Eltern irgendetwas dazu beantragen müssen. Nach einer Trennung muss das gemeinsame Sorgerecht also nicht aufgelöst werden. Nur wenn es zu erheblichen Differenzen in der Erziehung kommt, und keine Einigungen für das Wohl der Kinder erreicht werden kann, kann es dazu führen, dass ein Richter eine Entscheidung herbeiführen muss. Dies kann zum Beispiel die Wahl der Schule sein, wenn ein Umzug bevorsteht oder auch bei Meinungsverschiedenheiten bei medizinischen Fragen.
Können sich beide sorgeberechtigten Eltern in wichtigen Grundsätzen der Erziehung nicht einigen, so kann ein Elternteil versuchen, dies mit richterlicher Hilfe durchzusetzen. Aber auch, wenn vor dem Gericht eine Entscheidung erlangt werden muss, heißt dies noch nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht bei getrennten Eltern beendet ist, hier wird nur eine Teilentscheidung getroffen, die im Sinne des Kindes ist, das gemeinsame Sorgerecht ist davon nicht betroffen.
Gemeinsames Sorgerecht bei einer Scheidung – Was tun bei großer Entfernung?
Wer das gemeinsame Sorgerecht hat, muss sich im Sinne des Kindes für dessen Wohl verbürgen. Bei wichtigen medizinischen Eingriffen, Regelungen im Bankwesen und bei schulischen und beruflichen Dingen des noch nicht volljährigen Kindes müssen beide sorgeberechtigten Elternteile unterschreiben. Dies sollte auch nach einem Umzug mit großer Entfernung bedacht werden.