Adoptionsverfahren

Adoptionsverfahren

Viele Paare tragen sich mit dem Gedanken ein Kind zu adoptieren. Allerdings müssen diese Menschen bestimmte Kriterien erfüllen, die nicht über die EU geregelt sind. Hier kann jedes Land seine eigenen Adoptionsverfahren anwenden, was dann auch für Deutschland gilt.

Langwieriger Ablauf

Dabei ist es fast schon egal, ob es sich um ein fremdes Kind oder ein Stiefkind handelt. Die Paare, müssen zuerst, eine Art Bewerbung beim Jugendamt einreichen. Das ist in der Schweiz und in Österreich ähnlich, wobei das Adoptionsverfahren schon einige Jahre in Anspruch nehmen kann. Über die Dauer bis dann eine Adoption wirklich erfolgt, legen sich alle Länder nicht fest. Einzig über das Adoptionsverfahren, wobei eigentlich kaum Kosten entstehen. Es sei denn, es müssen noch bestimmte Papiere organisiert werden. Dies könnte zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis sein, das hier in Deutschland gefordert wird.

Die Adoption von Erwachsenen geht ebenfalls, unterliegt dann aber wieder einer anderen Bestimmungen. Hier wird erst einmal überprüft, ob eigene Kinder nicht beim Erbrecht übergangen werden können. Was aber in der Schweiz und auch in Österreich gleich ist, das Adoptionsverfahren dauert sehr lange. Also kann über die Dauer niemand genau Auskunft geben, wobei das bei Erwachsenen ein wenig schneller geht. So ist auch im Ablauf vorgesehen, das Kinder ab 16 Jahre ihre Zustimmung zur Adoption geben müssen. Das gilt in de Regel auch bei einem Stiefkind.

Kein Recht auf ein Kind

Weiterhin ist für das Adoptionsverfahren eine Art Lebenslauf einzureichen, wozu dann auch ärztliche Atteste und polizeiliche Führungszeugnisse gehören. Hier können Kosten entstehen, die von den Adoptiveltern zu tragen sind. Ebenfalls wird vom Jugendamt noch die wirtschaftliche Situation überprüft. Dazu werden im Adoptionsverfahren auch einige persönliche Gespräche und Besuche durch das Jugendamt vorgenommen. Genau dies lässt auch viele Adoptiveltern vor einer Adoption zurücktreten, da die Dauer hier nicht feststeht. In der Schweiz und in Österreich sieht dies ähnlich aus, wobei es dort noch ein Mindestalter gibt. Für die Schweiz beträgt dieses Alter 28 Jahre und in Österreich ist dieses bei 25 Jahre. In Deutschland ist hierüber nichts bekannt, aber wenn alle Unterlagen eingereicht sind, ist noch lange keine Entscheidung getroffen.

Denn das ist nur der Anfang beim Adoptionsverfahren. Daher kann so eine Adoption sich auch über Jahre hinwegziehen, denn hier wird die Eignung im Adoptionsverfahren überprüft. Ebenfalls müsse die Paare detailliert darlegen, warum diese ein Kind adoptieren möchten. Der Ablauf ist kompliziert und langwierig, wobei natürlich Kosten entstehen können.

Adoptionsverfahren von einem Stiefkind

Natürlich wird auch hier genau überprüft, allerdings nicht so streng wie das bei der Adoption von einem fremden Kind. Immerhin kennen sich das Kind und der Elternteil schon länger, was dann hier berücksichtigt wird. Egal ob eine Adoption in Deutschland oder einem anderen europäischen Land erfolgen soll, das Adoptionsverfahren ist immer von einer langen Dauer. Die eigentlichen Kosten wenn ein Kind adoptiert wird, sind dabei noch sehr übersichtlich. So fallen durchschnittlich 70 bis 100 Euro für das Vormundschaftsgericht an. Das gilt aber nicht für eine Adoption aus dem Ausland, denn hier müssen auch die Flugkosten bezahlt werden. Die Adoption dauert häufig Jahre.

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