Splitten der Elternzeit

Splitten der Elternzeit

Endlich wird euer Kind geboren und ihr möchtet soviel Zeit wie möglich mit dem Nachwuchs verbringen. Für diese intensive Zeit des Kennenlernens gibt es vom Arbeitgeber die Möglichkeit auf Elternzeit. Aber nicht nur die Mütter haben einen Anspruch auf diese Zeit. Auch als Vater, kannst du dir diese Zeit nehmen und hast sogar die Möglichkeit diese zu splitten. In dieser Zeit ruht dein Arbeitsverhältnis und du kannst dich ganz auf die Erziehung und Betreuung deines Kindes konzentrieren. Der Zeitraum beträgt 36 Monate und beginnt mit der Geburt des Kindes. Du kannst die Elternzeit als Vater 2 Monate splitten.

Möglichkeit des Splittens

Du kannst die Elternzeit als Vater 2 Monate splitten. Das bedeutet, dass du zum Beispiel 12 der insgesamt 36 Monate in den ersten 3 Lebensjahren und die weiteren 24 in der Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr deines Kindes nehmen kannst. Wichtig ist, dass du immer 2 davon am Stück nehmen musst. Hier der Paragraph zum Splitten der Elternzeit: § 16 Absatz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).

Antrag stellen

Den Antrag für die Elternzeit stellst du bei deinem aktuellen Arbeitgeber. Die Frist für die Beantragung beträgt, in den ersten 3 Lebensjahren deines Kindes, sieben Wochen vor dem gewünschten Startdatum. Zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr deines Kindes beträgt die Frist 13 Wochen. Du hast einen Urlaubsanspruch, der in den ersten 3 Lebensjahren deines Kindes auch nicht abgelehnt werden darf.

Kündigungsschutz?

Wenn du dich in Vaterschaftsurlaub befindest, hast du grundsätzlich einen Kündigungsschutz. Dir darf während dieser Zeit nicht gekündigt werden! Auch vor Beginn des Vaterschaftsurlaubs darf dir nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz für die Väter soll zur sozialen und finanziellen Absicherung von Familien beitragen.

Teilzeit-Möglichkeiten

Wenn du dich für den Vaterschaftsurlaub entscheidest, heißt es nicht, dass du komplett aus deinem Job aussteigen musst. Du hast auch die Möglichkeit weniger Stunden arbeiten zu gehen, um so den Kontakt zum Beruf zu behalten, aber trotzdem nicht die wichtige Zeit mit deinem Kind zu verpassen. Während dieser Zeit darfst du höchstens 30 Stunden die Woche arbeiten. Einen rechtlichen Anspruch auf Teilzeit hast du aber nur, wenn dein Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter/innen beschäftigt und dein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate am Stück besteht.

Fazit: Du hast definitiv einen Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub und kannst die Elternzeit als Vater 2 Monate splitten. Die Elternzeitmonate kannst du dir dabei aufteilen. Der Zeitraum beträgt insgesamt 36 Monate, die du dir jedoch aufteilen kannst und die du nicht komplett an einem Stück nehmen musst. Während diesem Urlaubsanspruch kannst du nicht gekündigt werden und hast auch einen Anspruch auf Teilzeit um nicht komplett aus deinem Job aussteigen zu müssen.

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