Eine aufregende Zeit steht dir bevor und es gibt einige bürokratische Angelegenheiten zu regeln. Wir helfen dir einige Fragen zum Thema Mutterschaftsgeld für Beamte zu beantworten. Zum Beispiel: Komme ich für das Mutterschaftsgeld in Frage? Wo kann ich das Mutterschaftsgeld für Beamte beantragen? Welche Ansprüche auf einen Arbeitgeberzuschuss habe ich? Gibt es für Lehrerinnen andere Regelungen?
Inhaltsverzeichnis
Anspruch auf das Mutterschaftsgeld
Grundsätzlich besteht für privatversicherte Beamte kein Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Dir werden jedoch deine Bezüge, in der Zeit des Mutterschutzes (bis 8 Wochen nach der Geburt), weiter gezahlt. Nach dieser Zeit hast du Anspruch auf das Elterngeld.
Ausnahmen mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Wenn du als Beamtin, während der Schutzfristen, in ein Angestelltenverhältnis gewechselt hast, einen Nebenjob ausübst oder Lehrerin bist und nicht selbst in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, kannst du das Mutterschaftsgeld beantragen. Den Antrag kannst du online beim Bundesversicherungsamt ausfüllen und einreichen.
Sonderregelungen für Lehrer
Lehrer haben einige Sonderregelungen bzgl. des Mutterschaftsgeldes. In der Zeit der Mutterschutzfristen bleibst du finanziell abgesichert, da deine Bezüge weiter gezahlt werden. Angestellte Lehrerinnen erhalten das Mutterschaftsgeld von ihrer gesetzlichen Krankenkassen. Dieses beläuft sich auf 13EUR pro Kalendertag. Sobald die Mitteilung deiner Schwangerschaft veranlasst wird, bekommst du ebenfalls einen Arbeitgeberzuschuss vom LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung). Somit wird die Höhe deines Nettoverdienstes erreicht.
Die Elternzeit und das Elterngeld
Für privatversicherte Beamte besteht genauso ein Anspruch auf Elternzeit, wie für Arbeitnehmerinnen. Diese läuft bis zum vollendeten dritten Lebensjahr deines Kindes und du hast keinen Anspruch auf Dienstbezüge. In dieser Zeit werden dir die Beiträge der Krankenversicherung mit 31EUR erstattet. Diesen Anspruch hast du, wenn deine Dienstbezüge in dem Monat vor Beginn, ein Zwölftel der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze, nicht überschritten haben. Wenn du innerhalb der Elternzeit schwanger wirst, hast du ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe von 13EUR pro Kalendertag, für die Dauer deiner Schutzfristen.
Das Elterngeld steht dir in den ersten 12 Monaten nach der Geburt deines Kindes zu. Die Höhe bezieht sich dabei auf dein Voreinkommen (netto). Dein Partner hat einen Anspruch auf 2 weitere Monate, wenn er für diese Zeit beruflich aussetzt.
Beispiele zur Höhe:
- Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200EUR = 67%
- Voreinkommen kleiner 1.000EUR = schrittweise bis zu 100%
- Voreinkommen ab 1.200EUR = 65%
Bitte bedenkt: Das EG ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Der Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und beschreibt den Vorgang, dass steuerfreie Einkünfte den Steuersatz erhöhen können. Obwohl das Elterngeld steuerfrei ist, muss es trotzdem in deiner Einkommenssteuererklärung angegeben werden.