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Arbeitsverbot bei SS
Mit guter Planung und Rücksicht können die meisten schwangeren Frauen problemlos arbeiten.
Schwangerschaft ist keine Krankheit. Das hat man schon oft gehört. Es ist jedoch nicht damit gleichzusetzen damit, dass man genauso hart arbeiten kann wie zuvor. Es ist eine größere Belastung für den Körper, wenn man schwanger ist. Die meisten Schwangeren erleben verschiedene, ganz natürliche Reaktionen und Symptome. Es können Zeiten auftreten mit Müdigkeit, Übelkeilt und Stimmungsschwankungen aufgrund der Hormonumstellungen. Übelkeit tritt besonders im ersten Trimester auf. Später kann der größer werdende Bauch auch immer belastender werden.
Der Arbeitgeber hat die Verantwortung
Am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass auf die Schwangere Rücksicht genommen wird. Oft gehören dazu mehrere Maßnahmen. Daher ist es wichtig, den Arbeitgeber früh über den voraussichtlichen Entbindungstermin zu informieren.
Beschäftigungsverbot für Schwangere ist möglich
Es gibt verschiedene Einflüsse, die zu einem Beschäftigungsverbot, auch BV genannt, führen kann.
Am Arbeitsplatz sollte man besonders auf physische und chemische Einflüsse achten. Wenn die Bedingungen nicht den Richtlinien für Schwangere entsprechen, erteilt der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot. Häufig bekommen Schwangere, die in der Pflege arbeiten oder mit chemischen Stoffen umgehen ein BV schon am Anfang der Schwangerschaft. Auch schweres Heben über einen längeren Zeitraum ist Schwangeren untersagt. Alternativ kann der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsbereich für die Schwangere finden, damit sie keinen Belastungen ausgesetzt ist, jedoch weiterhin im Unternehmen tätig ist.
Kann mir mein Hausarzt ein Beschäftigungsverbot erteilen?
Ein Beschäftigungsverbot durch den Hausarzt oder Frauenarzt kann auch erteilt werden. Wenn der Arzt feststellt, dass die Arbeitsbelastungen einen Einfluss auf das Wohl des Kindes und der Schwangere hat, reicht eine Krankmeldung oft nicht aus. Daher hat der Arzt die Möglichkeit für die gesamte Dauer der Schwangerschaft die Schwangere von der Arbeit zu befreien. Wenn die Schwangere beispielsweise unter großem, psychischen Druck arbeiten muss, kann die erhöhte Belastung zu einem BV vom Hausarzt führen. Es handelt sich um ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Hausarzt.
Gültigkeit des BV vom Hausarzt
Das Beschäftigungsverbot durch den Hausarzt kann man entweder für ein paar Monate oder auch bis zum Anfang des Mutterschutzes bekommen, also 6 Wochen vor dem geplanten ET. Bei Letzterem bedeutet ein hausärztliches Beschäftigungsverbot, dass man nicht mehr arbeiten muss. Während dieser Zeit erhält man trotzdem sein Gehalt weiter.
Für Schwangere gilt schon am Anfang der Schwangerschaft ein besonderer Kündingungsschutz. Zudem können Ärzte beurteilen, ob ein Beschäftigungsverbot vom Hausarzt oder Frauenarzt sinnvoll wäre, um die Schwangere vor Komplikationen zu schützen. Wenn die Schwangere schon eine Fehlgeburt hatte, kann ein hausärztliches Beschäftigungsverbot sie vor weiteren psychischen Druck belasten.
Bei SS ist ein Beschäftigungsverbot möglich
Auch die Schwangere selbst kann den Frauen- oder Hausarzt um ein Beschäftigungsverbot bitten. Großer psychischer Stress am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wenn der Arbeitgeber trotz Kündingsschutz versucht, seine schwangere Mitarbeiterin zu kündigen, kann dies zu Stress und Belastungen führen. Die Arbeit wird für die Schwangere nicht mehr erträglich. In dieser Situation ist es für die Schwangere sehr belastend weiterhin arbeiten zu müssen. Ein Beschäftigungsverbot ist dann eine Möglichkeit sich vor dem Stress zu schützen.